Die Systematik der gesetzlichen Sozialversicherung

Beitragsverfahren

Entgeltfortzahlung und Umlagen

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Leitsätze
  1. Arbeitnehmer haben im Urlaub, im Krankheitsfall und an Feiertagen einen Anspruch auf Fortzah­lung des Arbeitsentgelts.

  2. Arbeitnehmerinnen haben im Rahmen des Mutterschutzes einen Anspruch auf Lohn­ersatz.

SVMWIndex k6s4a1

Das bei Krankheit fortzuzahlende Arbeitsentgelt

Leitsätze
  1. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzah­lungs­gesetz (EntgFG) geregelt.

  2. Der Arbeitgeber zahlt während der Arbeitsunfähigkeit für längstens sechs Wochen das Ar­beitsentgelt weiter, das der Beschäftigte in dieser Zeit erzielt hätte, wenn er arbeits­fähig geblieben wäre.

SVMWIndex k6s4a2

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Leitsatz
  1. Mit dem Aufwendungsausgleichsgesetz wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2006 Anpas­sungen an die aktuellen Strukturen der Sozialversicherung vorgenommen.

SVMWIndex k6s4a3

Entgeltfortzahlungsversicherung (U1 – Krankheit)

Leitsätze
  1. Bei der Entgeltfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung.

  2. Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres ist vom Arbeitgeber die Feststellung über die Teil­nahme am Ausgleichsverfahren zu treffen.

SVMWIndex k6s4a4

Entgeltfortzahlungsversicherung (U2 – Mutterschaft)

Leitsatz
  1. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber am Ausg­leichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen teil.

SVMWIndex k6s4a5

Insolvenzgeldumlage

Leitsatz
  1. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, zur Zah­lung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet.

Entwicklung des Umlagesatzes (Insolvenzgeldumlage)
2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
0,06 % 0,06 % 0,09 % 0,12 % 0,06 % 0,06 % 0,06 % 0,09 % 0,12 % 0,15 % 0,15 %

SVMWIndex k6s4a6