Arbeitnehmer haben im Urlaub, im Krankheitsfall und an Feiertagen einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Arbeitnehmerinnen haben im Rahmen des Mutterschutzes einen Anspruch auf Lohnersatz.
SVMWIndex k6s4a1
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.
Der Arbeitgeber zahlt während der Arbeitsunfähigkeit für längstens sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter, das der Beschäftigte in dieser Zeit erzielt hätte, wenn er arbeitsfähig geblieben wäre.
SVMWIndex k6s4a2
Mit dem Aufwendungsausgleichsgesetz wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2006 Anpassungen an die aktuellen Strukturen der Sozialversicherung vorgenommen.
SVMWIndex k6s4a3
Bei der Entgeltfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres ist vom Arbeitgeber die Feststellung über die Teilnahme am Ausgleichsverfahren zu treffen.
SVMWIndex k6s4a4
Unabhängig von der Beschäftigtenzahl nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen teil.
SVMWIndex k6s4a5
Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet.
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SVMWIndex k6s4a6