»Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung.« Dieses Zitat des griechischen Philosophen Heraklit gilt in besonderer Weise für das Sozialversicherungsrecht, das im Wandel der Wirtschaftswelt fortwährend an die veränderten Bedingungen einer zunehmend digitalen Arbeitswelt angepasst werden muss.
Das vorliegende Informationsmedium stellt das Sozialversicherungsrecht als eine in sich geschlossene und weitestgehend logisch nachvollziehbare Einheit dar. Es bietet aufgrund seiner systematisch strukturierten Form und der Visualisierung von Recht über leicht verständliche und ansprechend gestaltete Schaubilder die Möglichkeit, auch komplexe Sachverhalte ohne viel Aufwand erfassen zu können. Aus Vereinfachungsgründen und Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text grundsätzlich die männliche Form gewählt, die Angaben beziehen sich jedoch immer auf Angehörige aller Geschlechter.
Der Autor möchte dieses Medium für die tägliche Arbeitspraxis ständig weiter optimieren. Anregungen oder Hinweise der Nutzer sind deshalb ausdrücklich erwünscht. Haben Sie Anregungen oder Hinweise zu dem Informationsmedium, so teilen Sie mir dies bitte schriftlich über das auf der Website hinterlegte Kontaktformular mit.
Aktuelle Änderungen werden gleich den betreffenden fachlichen Grundausführungen zugeordnet und können dadurch für den Nutzer im Gesamtkontext einfacher verstanden und bewertet werden.
Die bisherige Ausfüllhilfe sv.net wurde zum 30. Juni 2024 vollständig eingestellt und durch das neuere, funktionsreichere SV-Meldeportal ersetzt.
Meldungen über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm → SV-Meldeportal
Illegale Beschäftigung → Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden.
Entgeltkatalog → Übungsleiterpauschale
Entgeltkatalog → Ehrenamtsfreibetrag
Entgeltkatalog → Pendlerpauschale
Besondere Beschäftigungsformen → EU-RICHTLINIE (EU) 2024/2831
Beitragssätze RV und AV → Entwicklung der Beitragssätze in der gesetzlichen RV und AV
Beitragssätze KV → Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Arbeitgeber‐Beitragszuschuss → Arbeitgeber‐Beitragszuschuss zur privaten KV (Entwicklung)
Arbeitgeber‐Beitragszuschuss → → Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur gesetzlichen KV
Arbeitgeber‐Beitragszuschuss → Beitragszuschusses zur freiwilligen KV (Entwicklung)
Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen PV → Neuregelung bis zum 31. Juli 2023
Beitragssätze PV → Beitragsverteilung in der sozialen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2025
Arbeitgeber‐Beitragszuschuss → Beitragszuschusses zur freiwilligen oder privaten PV (Entwicklung)
Beitragsbemessungsgrenzen → Entwicklung der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenzen ab 2025
Knappschaftlichen RV 2026 → Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in der knappschaftlichen RV
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2026 → Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Bezugsgrößen 2026 → Entwicklung der Bezugsgröße
Mindestlohn 2026 → Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns (in Euro pro Stunde)
Minijobber 2026 → Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Übersicht)
Übergangsbereich 2026 (Midijob); → Entwicklung des Übergangsbereichs (Übersicht)
Entgeltkatalog → Unterkunft (amtliche Sachbezugswerte)
Entgeltkatalog → Verpflegung (amtliche Sachbezugswerte)
Entgeltkatalog → Essensmarken
Insolvenzgeldumlage → Entwicklung des Umlagesatzes (Insolvenzgeldumlage)
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Der Steuerfreibetrag in § 3 Nummer 39 EStG soll von derzeit 1.440,00 Euro auf 5.000,00 Euro angehoben werden. Vermögensbeteiligungen können nach geltender Rechtslage steuerbegünstigt auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Der Freibetrag kann ab 1. Januar 2024 auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden. Damit sind Vermögensbeteiligungen, soweit der Vorteil 2.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt, nur steuerfrei, wenn die Beteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.⚖
Entgeltkatalog → Vermögensbeteiligung
Arbeitete der Beschäftigte bisher mehr als 25 Prozent im Homeoffice, hat Sozialversicherung des Wohnsitz‐Landes gegriffen. Dieser Grenzwert wurde nun auf 50 Prozent erhöht.
Versicherungspflicht → Homeoffice‐Abkommen ab 1. Juli 2023
Bei einer Gruppenunfallversicherung soll der steuerliche Durchschnittsbetrag von 100 Euro in § 40b Abs. 3 EStG wegfallen.⚖
Entgeltkatalog → Unfallversicherungsprämien
Nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen.⚖ Da sich die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert, wären hiermit auch Anpassungen beim Grenzwert für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und im Übergangsbereich erforderlich.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobber) → Dynamische Minijob-Grenze ab 1. Oktober 2022
Übergangsbereich (Gleitzone) → Erweiterter Übergangsbereich ab 1. Oktober 2022
Sofortmeldung → Alleinige Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge → Rückforderung von Kurzarbeitergeld
Entgeltkatalog → Kurzarbeitergeld
Hinzuverdienstgrenze für selbstständige nichtkünstlerische Tätigkeiten → Überwiegensprinzip KV ab 1. Januar 2023
Berufsanfänger → Befreiung von der KV‑ (und PV‑) Pflicht
Beitragszuschuss → Beitragszuschuss für ehemals von der Krankenversicherungspflicht Befreite
Prüfkompetenzen der Künstlersozialkasse → Die Prüfung der Versicherten
Eigenwerber → Neufassung des § 24 KSVG
Eigenwerber → Nicht nur gelegentliche Auftragserteilung (Bagatellgrenze)
Generalklausel → Neufassung des § 24 KSVG
SVMWIndex k0s1a1