Über verschiedene Einstiegsmöglichkeiten in die Rechtsmaterie und dank intelligenter Verlinkung wird dem Nutzer die Möglichkeit geboten, die benötigten Informationen schnell und zielgenau abzurufen.
Drei umfangreiche Kataloge mit detailierten Ausführungen ermöglichen eine schnelle Bewertung des sozialversicherungsrechtlichen Status und der Abgabepflichten (Gesamtsozialversicherungsbeitrag oder Künstlersozialabgabe).
Freigeschaltete Leseproben:
Aktuelle Änderungen werden gleich den betreffenden fachlichen Grundausführungen zugeordnet und können dadurch für den Nutzer im Gesamtkontext einfacher verstanden und bewertet werden.
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge → Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur gesetzlichen KV
Mindestlohn → Mindestvergütung für neue Ausbildungsverhältnisse ab 2020
Insolvenzgeldumlage → Entwicklung des Umlagesatzes (Insolvenzgeldumlage)
Entgeltkatalog → Unterkunft (amtliche Sachbezugswerte)
Entgeltkatalog → Verpflegung (amtliche Sachbezugswerte)
Entgeltkatalog → Essensmarken
Meldungen über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm → SV.net (SV‐ Meldeportal)
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2024 → Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Bezugsgrößen 2024 → Entwicklung der Bezugsgröße
Allgemeine Beitragsbemessungsgrenzen 2024 → Entwicklung der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenzen
Knappschaftlichen RV 2024 → Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in der knappschaftlichen RV
Freiwillige Krankenversicherung 2024 → Monatliche KV‐Beiträge für freiwillig Versicherte in der GKV
Mindestlohn 2024 → Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns (in Euro pro Stunde)
Minijobber 2024 → Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Übersicht)
Übergangsbereich 2024 → Übergangsbereich ab 1. Januar 2024
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Der Steuerfreibetrag in § 3 Nummer 39 EStG soll von derzeit 1.440,00 Euro auf 5.000,00 Euro angehoben werden. Vermögensbeteiligungen können nach geltender Rechtslage steuerbegünstigt auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Der Freibetrag kann ab 1. Januar 2024 auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden. Damit sind Vermögensbeteiligungen, soweit der Vorteil 2.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt, nur steuerfrei, wenn die Beteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.⚖
Entgeltkatalog → Vermögensbeteiligung
Arbeitete der Beschäftigte bisher mehr als 25 Prozent im Homeoffice, hat Sozialversicherung des Wohnsitz‐Landes gegriffen. Dieser Grenzwert wurde nun auf 50 Prozent erhöht.
Versicherungspflicht → Homeoffice‐Abkommen ab 1. Juli 2023
Bei einer Gruppenunfallversicherung soll der steuerliche Durchschnittsbetrag von 100 Euro in § 40b Abs. 3 EStG 2024 wegfallen.⚖
Entgeltkatalog → Unfallversicherungsprämien
Nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Janauar 2025 auf 12,82 Euro steigen.⚖ Da sich die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert, wären hiermit auch Anpassungen beim Grenzwert für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und im Übergangsbereich erforderlich.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobber) → Dynamische Minijob-Grenze ab 1. Oktober 2022
Übergangsbereich (Gleitzone) → Erweiterter Übergangsbereich ab 1. Oktober 2022
Sofortmeldung → Alleinige Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers
Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen PV → Änderungen in der gesetzlichen PV ab 1. Juli 2023
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge → Rückforderung von Kurzarbeitergeld
Entgeltkatalog → Kurzarbeitergeld
Hinzuverdienstgrenze für selbstständige nichtkünstlerische Tätigkeiten → Überwiegensprinzip KV ab 1. Januar 2023
Berufsanfänger → Befreiung von der KV‑ (und PV‑) Pflicht
Beitragszuschuss → Beitragszuschuss für ehemals von der Krankenversicherungspflicht Befreite
Prüfkompetenzen der Künstlersozialkasse → Die Prüfung der Versicherten
Eigenwerber → Neufassung des § 24 KSVG
Eigenwerber → Nicht nur gelegentliche Auftragserteilung (Bagatellgrenze)
Generalklausel → Neufassung des § 24 KSVG
Der Sozialversicherungsausweis → Neuregelung ab 1. Januar 2023: (Versicherungsnummernachweis)
Beschäftigte Alters‑ und Erwerbsminderungsrentner → Hinzuverdienstgrenzen ab 1. Januar 2023
Dienste höherer Art → Zuordnung einer Tätigkeit zu den sogenannten ›Freien Berufen‹
Tätigkeitsstatus → GmbH Gesellschafter/Geschäftsführer
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung → Entwicklung der Bezugsgröße
Beitragsbemessungsgrenzen → Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen
Beitragssätze RV und AV → Entwicklung der Beitragssätze in der gesetzlichen RV und AV
Beitragssätze KV → Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Beitragssätze PV → Entwicklung des Beitragssatzes in der gesetzlichen PV
Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen PV → Neuregelung bis zum 31. Juli 2023
Jahresarbeitsentgeltgrenze → Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Arbeitgeber‐Beitragszuschuss → Beitragszuschusses zur privaten KV (Entwicklung)
Arbeitgeber‐Beitragszuschuss → Beitragszuschusses zur freiwilligen KV (Entwicklung)
Arbeitgeber‐Beitragszuschuss → Beitragszuschusses zur freiwilligen oder privaten PV (Entwicklung)
Geringfügig entlohnte Beschäftigung → Dynamische Minijob‐Grenze ab 1. Oktober 2022
Übergangsbereich (Gleitzone) → Erweiterter Übergangsbereich ab 1. Oktober 2022
Tätigkeitsstatus/Katalog: ›Tätigkeiten‹ (sozialversicherungsrechtlicher Status)
Für fast 300 Tätigkeitsbereiche wurde eine sozialversicherungsrechtliche Statusbewertung vorgenommen (mit Überleitung zur Bewertung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz). Als Leseprobe wurde der ›Buchstabe A‹ zur Verfügung gestellt.
KSVG/Katalog: ›Künstler/Publizisten i. S. d. KSVG‹ (Künstlersozialabgabe) Für fast 300 Tätigkeitsbereiche wurde eine Bewertung zur Künstlersozialabgabepflicht vorgenommen. Als Leseprobe wurde der ›Buchstabe A‹ zur Verfügung gestellt.
Beiträge/Katalog: ›Arbeitsentgelt‹ (Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt)
Für über 200 Entgeltarten wurde der steuerliche Arbeitslohn und das in der Sozialversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt (mit Quellenangaben) bewertet.
- Folgende Entgeltarten wurden als Leseprobe freigeschaltet:
Abfindungen, BahnCard, Belegschaftsrabatte, Elektrodienstfahrzeuge, Essensmarken, Fahrten (Dienstkraftfahrzeug), Fahrradüberlassung, Homeoffice, Kurzarbeitergeld, Pauschalsteuer, SFN‑Zuschläge, Sachbezugsfreigrenze, Übungsleiterpauschale, Verpflegung (amtliche Sachbezugswerte).
SVMWIndex k0s1a1