Die Systematik der gesetzlichen Sozialversicherung

Meldeverfahren

Schlüsselzahlen (DEÜV)

Numerische SV‑Schlüssel

Leitsatz
  1. Die Meldungen zur Sozialversicherung hinsichtlich der Versicherungs‑ und Beitrags­pflicht sind mittels eines ›numerischen SV‑Schlüssels‹ vorzunehmen.

SVMWIndex k5s2a1

Beitragsgruppenschlüssel

Leitsatz
  1. Jeder Versicherungszeig ist separat mit der jeweils für das Beschäftigungsverhältnis zutref­fenden Ziffer zu melden.

SVMWIndex k5s2a2

Schlüsselzahlen Personengruppen (DEÜV)

Leitsatz
  1. Für die verschiedenen Personengruppen sind unterschiedliche Zahlenkombinationen maß­gebend.

SVMWIndex k5s2a3

Schlüsselzahlen zu Anmeldungen (DEÜV)

Leitsatz
  1. Der Beginn der Beschäftigung und danach auftretende Änderungen sind mit unterschied­lichen Schlüsselzahlen zu melden.

SVMWIndex k5s2a4

Schlüsselzahlen zu Abmeldungen (DEÜV)

Leitsatz
  1. Bei Abmeldungen ist grundsätzlich zwischen dem Ende der Beschäftigung und sonstigen Veränderungen zu unterscheiden.

SVMWIndex k5s2a5

Schlüsselzahlen zu Jahres‑, Unterbrechungs‑ und sonstigen Entgeltmeldungen (DEÜV)

Leitsatz
  1. Unterbrechungen der Beschäftigung, Meldungen am Ende des Jahres und sonstige Ent­geltmeldungen sind mit verschiedenen Zahlenkombinationen zu melden.

SVMWIndex k5s2a6

Schlüsselzahlen zu Meldungen in Insolvenzfällen (DEÜV)

Leitsatz
  1. Werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, sind besondere Meldungen zu entrichten.

SVMWIndex k5s2a7

Schlüsselzahlen zu Änderungsmeldungen (DEÜV)

Leitsatz
  1. Auch Änderungen der persönlichen Daten des Beschäftigten sind über verschiedene Zah­len­kombinationen zu melden.

SVMWIndex k5s2a8

Schlüsselzahlen Staatsangehörigkeiten (DEÜV‑Auszug)

Leitsatz
  1. Die Staatsangehörigkeit des Beschäftigten ist über eine dreistellige Zahlenkombination zu melden.

SVMWIndex k5s2a9