Die Meldungen zur Sozialversicherung hinsichtlich der Versicherungs‑ und Beitragspflicht sind mittels eines ›numerischen SV‑Schlüssels‹ vorzunehmen.
SVMWIndex k5s2a1
Jeder Versicherungszeig ist separat mit der jeweils für das Beschäftigungsverhältnis zutreffenden Ziffer zu melden.
SVMWIndex k5s2a2
Für die verschiedenen Personengruppen sind unterschiedliche Zahlenkombinationen maßgebend.
SVMWIndex k5s2a3
Der Beginn der Beschäftigung und danach auftretende Änderungen sind mit unterschiedlichen Schlüsselzahlen zu melden.
SVMWIndex k5s2a4
Bei Abmeldungen ist grundsätzlich zwischen dem Ende der Beschäftigung und sonstigen Veränderungen zu unterscheiden.
SVMWIndex k5s2a5
Unterbrechungen der Beschäftigung, Meldungen am Ende des Jahres und sonstige Entgeltmeldungen sind mit verschiedenen Zahlenkombinationen zu melden.
SVMWIndex k5s2a6
Werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, sind besondere Meldungen zu entrichten.
SVMWIndex k5s2a7
Auch Änderungen der persönlichen Daten des Beschäftigten sind über verschiedene Zahlenkombinationen zu melden.
SVMWIndex k5s2a8
Die Staatsangehörigkeit des Beschäftigten ist über eine dreistellige Zahlenkombination zu melden.
SVMWIndex k5s2a9