Als Verlag im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSVG gelten alle Unternehmen, die die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Literatur, Presse oder Tonkunst für eigene Rechnung übernehmen.
SVMWIndex k4s5a1
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSVG sind Unternehmen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die ein Theater (ausgenommen Filmtheater) betreiben. Darunter fallen alle Formen des Theaters (z. B. Schauspiel, Ballett, Oper und Marionettentheater).
Voraussetzung für die Abgabepflicht ist, dass der Hauptzweck darauf gerichtet ist, künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten.
SVMWIndex k4s5a2
Von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSVG werden Theater‑, Konzert‑ und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen erfasst, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen.
SVMWIndex k4s5a3
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KSVG sind Unternehmer abgabepflichtig, die Rundfunk oder Fernsehen betreiben.
SVMWIndex k4s5a4
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KSVG sind Unternehmer zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die ein Unternehmen zur Herstellung von bespielten Bild und Tonträgern betreiben.
Nicht abgabepflichtig sind Kopierwerke, die lediglich Tonträger technisch erzeugen oder vervielfältigen.
SVMWIndex k4s5a5
Abgabepflichtig im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KSVG sind Unternehmer zu verstehen, die mit Werken der bildenden Kunst Handel treiben (Galerien, Kunsthändler und Kunstauktionshäuser).
SVMWIndex k4s5a6
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG sind alle Unternehmen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben.
Abgabepflichtig ist nicht nur die direkte Werbung, sondern auch die indirekte Werbung.
SVMWIndex k4s5a7
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KSVG sind Varieté‑, Zirkusunternehmen und Museen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet.
SVMWIndex k4s5a8
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KSVG sind Aus‑ und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten zur Künstlersozialabgabe verpflichtet.
SVMWIndex k4s5a9