Unter dem Begriff ›Telearbeit‹ werden alle Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen die Arbeit zumindest teilweise außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers entweder mobil oder über Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Auftragnehmer verrichtet wird.
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Telearbeit umfasst ein breites, sich schnell entwickelndes Spektrum von Umständen und Praktiken.
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Für die beitragsrechtliche Beurteilung eines Telearbeiters ist auf den tatsächlichen Beschäftigungsort abzustellen.
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Bei einer ›Online‐Verbindung‹ mit dem Zentralcomputer des Auftraggebers besteht die widerlegbare Vermutung, dass eine nichtselbständige Erwerbsarbeit vorliegt.
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Offline durchgeführte Ein‐Personen‐Projekte bieten grundsätzlich die Möglichkeit auch eine Vertragsbeziehung als freier Mitarbeiter zu vereinbaren.
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Spezielle gesetzliche Regelungen zur Abgrenzung der nichtselbständigen von der auf selbständiger Basis erbrachten Telearbeit existieren nicht.
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Auch für die auf selbständiger Basis erbrachte Telearbeit gibt es ein soziales Auffangnetz.
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