Die Systematik der gesetzlichen Sozialversicherung

Versicherungspflicht

Telearbeit

Flexibilisierung des Arbeitsmarktes

Leitsatz
  1. Unter dem Begriff ›Telearbeit‹ werden alle Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen die Arbeit zumindest teilweise außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers entweder mobil oder über Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Auftragnehmer verrichtet wird.

SVMWIndex k2s3a1

Formen der Telearbeit

Leitsatz
  1. Telearbeit umfasst ein breites, sich schnell entwickelndes Spektrum von Umständen und Praktiken.

SVMWIndex k2s3a2

Territorialprinzip

Leitsatz
  1. Für die beitragsrechtliche Beurteilung eines Telearbeiters ist auf den tatsächlichen Beschäftigungsort abzustellen.

SVMWIndex k2s3a3

›Online‑Verbindung‹

Leitsätze
  1. Bei einer ›Online‐Verbindung‹ mit dem Zentralcomputer des Auftraggebers besteht die widerlegbare Vermutung, dass eine nichtselbständige Erwerbsarbeit vorliegt.

SVMWIndex k2s3a4

›Offline‑Verbindung‹

Leitsatz
  1. Offline durchgeführte Ein‐Personen‐Projekte bieten grundsätzlich die Möglichkeit auch eine Vertragsbeziehung als freier Mitarbeiter zu vereinbaren.

SVMWIndex k2s3a5

Sozialversicherungsrechtlicher Status von Telearbeit

Leitsatz
  1. Spezielle gesetzliche Regelungen zur Abgrenzung der nichtselbständigen von der auf selbständiger Basis erbrachten Telearbeit existieren nicht.

SVMWIndex k2s3a6

Soziales ›Auffangnetz‹

Leitsatz
  1. Auch für die auf selbständiger Basis erbrachte Telearbeit gibt es ein soziales Auffangnetz.

SVMWIndex k2s3a7