Die Systematik der gesetzlichen Sozialversicherung

Meldeverfahren

Meldungen (KSVG)

Meldepflichten des Unternehmers nach dem KSVG

Leitsatz
  1. Zur Prüfung der Abgabepflicht müssen sich die Unternehmer, die regelmäßig Entgelte an Künstler oder Publizisten zahlen, bei der Künstlersozialkasse melden.

Abgabepflichtige Entgelte des Vorjahres

Abgabepflichtige Unternehmer haben zwar jeweils bis zum 10. des Folgemonats die Künstler­sozial­abgabe an die Künstlersozialkasse vorausgezahlt, doch ergeben sich regelmäßig Nachzahlungen, die über die Jahresmeldung ermittelt werden. Die Unternehmer müssen deshalb der Künstlerso­zial­kasse bis zum 31. März eines jeden Jahres mit dem von der Künstlersozialkasse zur Verfügung gestellten Meldeformular die Entgelte mitteilen, die sie im abgelaufenen Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlt haben (Bemessungsgrundlage).

Erhebung der Künstlersozialabgaben → Vorauszahlungspflicht

SVMWIndex k5s5a1

Meldepflichten des Künstlers/Publizisten

Leitsatz
  1. Erwerbsmäßig tätige Künstler und Publizisten haben sich zur Prüfung der Versicherungs­pflicht nach dem KSVG bei der Künstlersozialkasse zu melden.

SVMWIndex k5s5a2

Meldepflichten der Künstlersozialkasse

SVMWIndex k5s5a3