Die Niederschlagung von Beitragsforderungen ist eine verwaltungsinterne Maßnahme der Einzugsstelle, für die es keines Antrags des Beitragsschuldners bedarf und über die der Schuldner auch keine Mitteilung erhält.
SVMWIndex k8s6a1
Die unbefristete Niederschlagung kommt einem Verzicht auf die Beiträge gleich.
SVMWIndex k8s6a2
Ein Vergleich muss von seiner Rechtsnatur ein gegenseitiges Nachgeben beinhalten.
SVMWIndex k8s6a3