Das hier vorliegende Informationsmedium ›Die Systematik der gesetzlichen Sozialversicherung‹ wurde von einem unabhängigen Autor konzipiert und textlich mit Leben gefüllt. Der Verfasser hat dabei seine 40‑jährige Berufserfahrung im Bereich der Betriebsprüfung in das Informationsmedium einfließen lassen.
Der Verfasser berücksichtigt regelmäßig die für die Online‑Publikation relevante Rechtsprechung und die gemeinsamen Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände der Sozialversicherung und hält Sie damit auf einem aktuellen Stand.
Das Informationssystem ist sehr bedienungsfreundlich und praxisorientiert. Es stellt eine effektive Arbeitshilfe für alle Arbeitgeber und deren Abrechnungsstellen (z. B. Steuerberater) dar, die mit der Lohn‑ und Gehaltsabrechnung betraut sind. Über verschiedene Einstiegsmöglichkeiten in die Rechtsmaterie und dank intelligenter Verlinkung wird dem Nutzer die Möglichkeit geboten, die benötigten Informationen schnell und zielgenau abzurufen.
![]() ![]() ![]() |
Fachbezogene Navigationsleisten Gliederung oder Suchwort ABC-Kataloge |
Mit seinen diversen digitalen Querverweisen und Quellenangaben stellt dieses Informationsmedium das Sozialversicherungsrecht als eine in sich geschlossene und weitestgehend logisch nachvollziehbare Einheit dar. Durch die Visualisierung von Recht über leicht verständliche und ansprechend gestaltete Schaubilder hat der Nutzer die Möglichkeit, auch komplexe Sachverhalte ohne viel Aufwand erfassen zu können. Aufgrund seines logisch strukturierten Aufbaus und seiner inhaltlichen Geschlossenheit eignet sich das vorliegende Informationsmedium deshalb in besonderer Weise zur Selbstschulung und als Baustein der beruflichen (Weiter‑)Bildung.
Wie im Arbeitsrecht, so ist auch im Sozialversicherungsrecht das primäre Ziel der Schutz der abhängig arbeitenden Bevölkerung. Die Versicherungs und Beitragspflicht knüpfen auch heute noch vorrangig an den Begriff der ›Beschäftigung‹ im Sinne nichtselbständiger Arbeit an.
Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Die Parteien können damit den Inhalt der Verträge grundsätzlich frei bestimmen, ohne an die gesetzlichen Vertragstypen gebunden zu sein. Eine generelle Zuordnung einer Erwerbsperson zum Personenkreis der abhängig Beschäftigten oder der selbständig Tätigen ist daher nicht möglich, sondern es ist für jedes Vertragsverhältnis eine separate Bestimmung des Tätigkeitsstatus vorzunehmen.
Der erste Anknüpfungspunkt für das Bestehen der Versicherungs‑ und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung und auch einer eventuell bestehenden Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ist die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Vertragsbeziehung (Tätigkeit). Zu beachten ist hierbei aber, dass der soziale Schutzweck der gesetzlichen Sozialversicherung nicht allein durch die Wahl einer Vertragsgestaltung unterlaufen werden kann. Nicht die Bezeichnung des Vertrages, sondern der wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp.
Der Autor hat die von der Rechtsprechung für die Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit entwickelten Abgrenzungskriterien analytisch aufbereitet und eröffnet damit dem Nutzer die Möglichkeit, die dahinter stehende Systematik besser verstehen und damit den sozialversicherungsrechtlichen Status der Vertragsbeziehung zielsicherer bestimmen zu können.
Aufgrund der mittlerweise regelmäßigen und flächendeckenden Prüfungen der Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit der Zahlung der Künstlersozialabgabe muss sich zwangsläufig nahezu jeder Arbeitgeber auch mit den sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten im Bereich der Medienwirtschaft auseinandersetzen. Deshalb liegt auch in diesem Informationssystem ein besonderer Fokus auf die hier auftretenden Problemstellungen.
Der Nutzer hat die Möglichkeit, über eine Vielzahl von Tätigkeitsbezeichnungen die Künstlersozialabgabepflicht direkt und schnell feststellen zu können.
Für über 200 Entgeltarten wurde der steuerliche Arbeitslohn und das in der Sozialversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt (mit Quellenangaben) bewertet.
SVMWIndex k0s2a1